Vermittlungsprozess
Prozessablauf Vermittlung
START
Kandidatensuche
(ca. 1-2 Monate)
SELEKTIONSPROZESS
Online-Interviews und Kandidatenauswahl
(ca. 1-2 Monate)
SPRACHSCHULE
Deutsch Level B2
(ca. 8 -10 Monate)
AUSREISE NACH ÖSTERREICH
Nach bestandenem Examen in Deutsch
ca. 3 Monate bis zur Ausreise
ARBEITSAUFNAHME
Integrationsverfahren und Vorbereitungskurs
Kenntnisprüfung 6-8 Monate
Unsere Leistungen
- Wir helfen Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsplatz zu finden.
- Sie besuchen bei unseren Partnerschulen die qualitativ besten Deutschkurse mit zertifizierten Sprachlehrern – sowohl Präsenz als auch online.
- Wir unterstützen Sie bei der Erlangung der deutschen oder österreichischen Berufszulassung.
- Wir stellen alle notwendigen Unterlagen für die Botschaft und somit den Antrag des Visums bereit.
- Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung bei der Krankenkasse.
- Unsere Recruiter im Ausland sowie unser sprachkompetentes Team in Deutschland ist Ihr konstanter Ansprechpartner während des gesamten Prozesses.
- Wir sind auch nach Ihrer Ankunft in Deutschland weiterhin Ansprechpartner für Sie. Für Sie sind alle diese Dienstleistungen kostenlos gemäss dem «Employer pays» Prinzip.
Prozessablauf Berufszulassung
Um in Österreich arbeiten zu können, muss der ausländische Abschluss in Österreich anerkannt werden. Nachdem der Bewerber eine Einstellungszusage erhalten hat, werden alle notwendigen Dokumente von uns gesammelt, beglaubigt und übersetzt. Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entscheidet die Anerkennungsstelle eines jeden Bundeslandes. In der Regel dauert dieser Prozess je nach Bundesland 6 bis 8 Monate.
Jedes Bundesland hat ihre eigenen Kriterien zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Berufsausübung einer Pflegekraft. Nach Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens zur Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft, erhält man entweder eine volle Anerkennung (als Pflegefachkraft) oder eine Teilanerkennung, sofern wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der österreichischen Berufsqualifikation festgestellt werden. Kommt es zu einer Teilanerkennung wird ein sogenannter Defizitbescheid ausgestellt, welcher die notwendigen Maßnahmen enthält, um doch noch eine volle Anerkennung zu erlangen. Diese notwendigen Maßnahmen können sein, Theoriestunden, praktische Stunden in einzelnen Fachbereichen oder aber Sprachdefizite. In der Praxis handelt es sich dabei entweder um einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Meistens hängt die Entscheidung von den Möglichkeiten des Arbeitgebers ab.