Philippinische Pflegefachkräfte

Philippinische Pflegefachkräfte

Unsere sozialen Grundprinzipien für die Anwerbung von Personal aus Drittstaaten

Faire Anwerbung von Pflegekräften

Wenn es um die Umsetzung unserer Projekte geht, legen wir großen Wert auf Gerechtigkeit, Ethik und persönliche Verantwortung. Unsere Social Principles sind ein Versprechen an alle Kandidat*innen, Mitarbeitenden und Pflegeeinrichtungen.


Präambel

In der Globalisierung des Anwerbeprozesses von Fachkräften wollen die Parteien das menschliche Gesicht zeigen. Die Parteien wollen mit einem klaren Leitbild verhindern, dass der unumkehrbare Prozess der Globalisierung bei den Menschen auf dieser Welt Ängste auslöst, die sich vermeiden lassen.

Neben der Einhaltung der internationalen Menschenrechtskonvention basiert das Leitbild der Parteien grundsätzlich auf der Anerkennung des Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften der die oberste Leitlinie für die Unternehmenspraxis der Parteien darstellt.

Er dient insbesondere zur Wahrung des Rechts des Einzelnen, zu migrieren, sowie auf dem Verständnis, dass die legitimen Interessen und Verantwortlichkeiten der ausländischen Fachkräfte, der Herkunftsländer und der Arbeitgeber im Zielland miteinander in Konflikt geraten können.

Freiwillig verpflichten sich die Parteien sowohl zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO, als auch der IRIS-Standards der International Organisation of Migration. Die Parteien sind darüber hinaus bestrebt , dass im Rahmen des Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses die Gesetze aller beteiligten ausländischen Länder eingehalten werden, in denen die Parteien tätig sind, einschließlich der einschlägigen Arbeits- und Einwanderungsgesetze.

Die SM Care Solution adressiert nachfolgende soziale Grundsätze - nach denen die SM Care Solution selber lebt - an alle ihre Geschäftspartner, da sie als verlängerter Arm des Kunden tätig ist und eine Vielzahl an beteiligten Dienstleistern (Sprachschulen, Rekrutierungsagenturen, etc.) in den Anwerbungsprozess einbindet. Diese Vorgaben haben die Geschäftspartner zu beachten und einzuhalten, sofern sie in deren Anwendungsbereich fallen.

 

1. Menschenrechtliche Grundsätze

1.1 Menschenrechte
Der Geschäftspartner*innen unterstützt und befürwortet die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

1.2 Keine Diskriminierung
Bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften verpflichtet sich Geschäftspartner*innen, Chancengleichheit zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Sofern nicht nationales Recht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vorsieht. Unser Ziel ist es, unser Engagement für diskriminierungsfreie Praktiken am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Alle qualifizierten Bewerber*innen und Mitarbeitenden haben das gleiche Recht auf Beschäftigung und Aufstiegschancen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder anderen Kategorien, die unter die geltenden Gesetze fallen.

1.3 Chancengleichheit
Chancengleichheit bei der Einstellung, Auswahl, Schulung, Vergütung, Beförderung, Versetzung und Zuweisung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten und sicherzustellen gehört zu den Grundsätzen der Geschäftspartner*innen. Auf der Grundlage gültiger Arbeitsplatzanforderungen sind Beschäftigungsentscheidungen zu treffen. Diese Chancen und andere Beschäftigungsbedingungen gelten für qualifizierte Bewerber*innen und Mitarbeiter*innen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, Alter, Religion, nationaler Herkunft, genetischer Veranlagung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität/-ausdruck und/oder anderen geschützten Kategorien gemäß den geltenden Gesetzen.

1.4 Antibelästigung
International angeworbene Fachkräfte sollen ein Arbeitsumfeld vorfinden, das frei von Belästigung (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.) ist. Es wird von den Geschäftspartner*innen erwartet, dass sie dazu beitragen, dass das Arbeitsumfeld frei von Belästigungen bleibt. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen sind zu verhindern, die in gutem Glauben Bedenken wegen einer Belästigung geäußert oder an einer Untersuchung teilgenommen oder mitgewirkt haben.

1.5 Zwangs- oder Pflichtarbeit
Die Geschäftspartner*innen haben gegen jede Form von Menschenhandel oder damit verbundenen Aktivitäten, einschließlich jeder Form von ungesetzlicher Mitarbeiterbelästigung, Vergeltung, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Sexhandel oder Kinderarbeit eine Null-Toleranz-Politik. Der Geschäftspartner*innen ist bestrebt in ihren Betrieben verantwortungsvolle Einstellungs- und Bindungspraktiken zu gewährleisten.

1.6 Gesundheit und Sicherheit
Die Geschäftspartner*innen erkennen eine Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden und unseres Planeten an. Sie verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das den höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards entspricht.

1.7 Gerechte Löhne/Vergütungen
Die Geschäftspartner*innen legen interne Richtlinien fest, um allen Mitarbeitenden eine gerechte Vergütung zu garantieren und ihnen umfassende Möglichkeiten für ihre berufliche Entwicklung zu bieten.

2. Arbeitsrechtliche Grundsätze

2.1 Entlohnung/Vergütung
Für alle Mitarbeitenden der Geschäftspartner*innen wird das Recht auf eine angemessene Vergütung anerkannt (ILO-Abkommen Nr. 100). Entlohnung/Vergütung und die sonstigen Leistungen (Sozialleistungen, Urlaub o. Ä.) tragen dem Grundsatz der Fairness Rechnung und entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen, gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen.

2.2 Arbeitszeit
Die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zu Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Urlaub stellen die Geschäftspartner*innen sicher. Die Arbeitszeit inklusive der Überstunden darf die vorhandenen gesetzlichen und/oder tarifvertraglichen Normen in den jeweiligen Ländern nicht dauerhaft überschreiten.

2.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit haben höchste Priorität. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt gewährleisten die Geschäftspartner*innen.

2.4 Qualifizierung
Die Geschäftspartner*innen unterstützt und fördert Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeitenden, die geeignet sind, das für die Arbeitstätigkeit wesentliche berufliche und fachliche Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

2.5 Rechtliche Vorgaben Quellenland
Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeitenden an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner*innen halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.

2.6 Abwerbung von ausländischem Fachkräftepersonal
Die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten stellt für deutsche Arbeitgeber*innen ein kostenintensives, ressourcenzerrendes Unterfangen dar. Mit ihrem Investment in ausländische Pflegekräfte leisten diese Arbeitgeber*innen einen Beitrag, um den Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen zu lindern. Darum unterlassen die Geschäftspartner*innen der GLOBOGATE die gezielte, aktive Abwerbung von ausländischen Fachkräften, die neu in Deutschland sind und somit erst eine kurze Anstellungsdauer bei einem anderen Unternehmen durchlaufen konnten.

3. Migrationsrechtliche Grundsätze

3.1 Aufenthaltserlaubnis
Die Geschäftspartner*innen unterstützen jegliche Maßnahmen, die sich aus den Erfordernissen aus dem Antrag zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ihrer international angeworbenen Mitarbeiter*innen ergeben. Insbesondere leisten sie bestmögliche Unterstützung, damit die für einen langfristigen Aufenthalt notwendig zu erfüllenden Bedingungen von den international angeworbenen Mitarbeiter*innen erfüllt werden können.

3.2 Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
Die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung ist für Fachkräfte aus Drittstaaten von größter Bedeutung. Die Geschäftspartner*innen schaffen die geeigneten Rahmenbedingungen und ermöglicht Maßnahmen, damit die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in angemessenem Zeitrahmen und mit bestmöglichen Resultaten erfolgreich abgeschlossen werden kann.

3.3 Integration
Internationale Migration von Arbeitskräften ist mit diversen Zusatzaufwänden verbunden und verlangt von den beteiligten Parteien ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. Insbesondere die migrierenden Fachkräfte verlassen mit wenig Hab und Gut und finanziellen Ressourcen ihre Heimat und Familien und betreten ein völlig unbekanntes und in vielfacher Weise (kulturell, sozial, sprachlich, meteorologisch, etc.) unterschiedliches Arbeits- und Lebensumfeld. Die Geschäftspartner*innen sorgen für eine Willkommenskultur, die sowohl im Arbeitsumfeld als auch in der privaten Umgebung die bestmögliche Integration der ausländischen Mitarbeiter*innen ermöglicht. Dazu haben die Geschäftspartner*innen ein umfassendes Integrationskonzept zu erstellen und umzusetzen.

3.4 Rechtliche Vorgaben Quellenland
Es können ggf. gesetzliche Vorgaben bestehen, die das Heimatland der ausländischen Mitarbeitenden an die internationale Migration von Arbeitskräften richtet. Die Geschäftspartner*innen halten sich an diese Vorgaben und setzen diese in bestmöglicher Synchronisation mit den inländischen gesetzlichen Rahmenbedingungen um.

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+49 (0)7531 892 624 77     

 
Öffnungszeiten Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr

 

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